Dezember 19, 2020BY Website-Einstellung
Weltweit stark erhöhtes Risiko – REISEWARNUNG aufgrund der COVID-19 Pandemie per 19. Dezember 2020, 00:00 Uhr
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) und der in den Weihnachtsferien traditionell zu erwartenden gesteigerten
des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz enthalten sind (Australien, Finnland, Irland, Island, Japan,
Neuseeland, Norwegen, Südkorea, Uruguay und Vatikan).
Reisen aus beruflichen Gründen können weiterhin durchgeführt werden, genauso sind Pendler und Personen auf der Durchreise von
der Regelung ausgenommen. Personen, die aus dringenden familiären oder medizinischen Gründen reisen müssen, sind von Reisewarnungen
ebenfalls nicht betroffen, ebenso Personen, die in medizinischen Fällen als Begleitperson mitreisen.
Für Australien, Finnland, Irland, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Südkorea, Uruguay und Vatikan (Anlage A der Verordnung)
gilt weiterhin Hohes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 4) im Zusammenhang mit der Ausbreitung der COVID-19 Pandemie.
Aufgrund der anhaltenden Einschränkungen im Flug- und Reiseverkehr, Quarantänemaßnahmen und weitgehenden Einschränkungen
im öffentlichen Leben wird bis auf weiteres von allen nicht notwendigen Reisen auch in diese Staaten dringend abgeraten.
Mit dem 19. Dezember 2020, 00:00 Uhr, müssen Personen, die sich in Regionen aufhalten, für die eine Reisewarnung aufgrund
der COVID-19 Pandemie gilt, bei der Einreise nach Österreich sofort eine zehntägige (Heim-) Quarantäne antreten. Das vorzeitige Beenden
der Quarantäne durch einen negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag möglich. (d.h. ab dem 5. Tag nach
der Einreise, wobei der Tag der Einreise „Tag null“ darstellt)
Ausnahmeregelungen gibt es für mehrere Personengruppen, die ohne Einschränkungen einreisen dürfen, z.B. Pendler, Personen die
zur medizinischen Behandlung einreisen sowie Durchreisende oder Personen, die auf Grund von unvorhersehbaren, unaufschiebbaren,
besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis einreisen. Weitere Ausnahmen bestehen für Personen, die unter
Vorlage eines negativen PCR- oder Antigen-Tests einreisen dürfen, z.B. Humanitäre Einsatzkräfte und Inhaber von Legitimationskarten.
Dieser Test darf zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein.
Das bei der Einreise nach Österreich verpflichtende Einreiseformular finden Sie hier in deutscher und englischer Sprache.
Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um COVID-19 (FAQs) finden Sie hier!
Für mehr Informationen besuchen Sie die Webseite des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.