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Der Gründerpass wird in Österreich in 3 Phasen umgesetzt.

  • Bestehende Nachweise im Rahmen der Öffnungsschritte – Phase 1
  • Der Grüner Pass in Österreich- Phase 2
  • Der Grüne Pass in der EU – Phase 3 ( ab Anfang Juli 2021)

Der Grüne Pass stellt einen sicheren, einfachen und überprüfbaren Nachweis einer Corona-Schutzimpfung, einer durchgemachten Infektion mit SARS-CoV-2 oder eines negativen Testergebnisses dar.

Diese Zertifikate können entweder mit einem individuellem QR-Code versehen sein, welcher die Grundlage für die Überprüfung durch die jeweils befugte Stelle bildet oder einfach auf elektronischen Geräten gespeichert werden. Um die Zertifikate digital abrufen zu können, ist eine Handysignatur oder Bürgerkarte notwendig, welche daher zeitgerecht beantragt werden sollten.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte den folgenden Link

https://www.sozialministerium.at

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