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Der  „Grüne Pass“ wird folgende Informationen beinhalten:

  • Impfzertifikat
  • Testzertifikat (PCR- oder Antigenschnelltest)
  • Genesungszertifikat ( frühestens auszustellen ab dem 20. Tag nach erstem positiven PCR-Testergebnis

Gemäß der EU-Kommission  wird der Grüne Pass unentgeltlich von den EU Staaten an alle EU-Bürger, deren Familienangehörige und an in EU-Staaten ansässige Drittstaatsangehörige ausgestellt.

Die Zertifikate  sollen digital und in Papierform in der jeweiligen Landessprache und in Englisch zur Verfügung gestellt werden.  Darüber hinaus werden sie mit einem EU-weit lesbaren Barcode ausgestattet. Es solle keine zentralisierte Datenbank auf EU ebene geben. Die Daten werden aus nationalen Datenbanken gelesen und sonst nirgends gespeichert.

Heute hat die EU Kommission einen Verordnungsvorschlag für diesen Grünen Pass vorgelegt. Wer geimpft, getestet oder genesen ist, soll wieder reisen dürfen.

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